Was ist in jedem Schadensfall zu tun? Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall bitte geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z.B. Rechnungen, Belege). Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können: Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Ereignis in Frage gestellt, so müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren und die Mondial Assistance International S.A. unterrichten. Zahlen Sie die vertragsgemäß anfallenden Stornokosten beim Veranstalter oder bei Ihrer Buchungsstelle. Wir ersetzen Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen Selbstbehalts. Dazu benötigt Mondial Assistance: Die ursprüngliche Buchungsbestätigung der Reise mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises samt Versicherungsnachweis. Die Stornokostenrechnung des Reiseveranstalters. Bei Flugtickets fordern Sie bitte bei der Airline/dem Reisebüro die nicht angefallenen Steuern und Gebühren zurück. Diese stehen Ihnen in jedem Falle zu, auch wenn der reine Flugpreis nicht erstattungsfähig sein sollte. Einen Schadennachweis, z.B. ärztliches Attest auf unserem Vordruck (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsdaten sowie Befund); bei anderen versicherten Ereignissen einen geeigneten Nachweis.
ACHTUNG: Tritt eine erhoffte Heilung oder Besserung nach Eintritt einer schweren Krankheit oder Unfallverletzung nicht ein, und wird deshalb später storniert, so ersetzt die Mondial Assistance International S.A. nicht die höheren Stornokosten, die dadurch entstehen. Wie verhalten Sie sich bei Krankheit, Verletzung oder anderen Notfällen während der Reise? Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die Notruf-Zentrale der ELVIA Assistance, damit die adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann.
Bei Notfällen während der Reise ist die ELVIA Assistance 24 Stunden täglich für Sie da Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 403 Fax +49 (0) 89 6 24 24 - 246 Für die Erstattung Ihrer vor Ort verauslagten Kosten reichen Sie bitte Originalrechnungen und/oder -rezepte ein. Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten. Wichtig: Reichen Sie mit der Schadenmeldung den Versicherungsschein / Prämienrechnung oder die Reisebestätigung mit Nachweis des Versicherungsabschlusses ein!
Woran müssen Sie denken, wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird?
Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder abhanden kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst später (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Beförderungsunternehmen innerhalb von sieben Tagen schriftlich nachmelden. Wichtig: Die Fluggesellschaften und die Bahn stellen Schadenbestätigungen aus, die Sie bei uns einreichen müssen. Bei Schäden, die Sie am Urlaubsort feststellen, hilft Ihnen die Reiseleitung, eine schriftliche Bestätigung der Schadenmeldung zu erhalten. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle, notfalls bei der Polizei am Heimatort. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. Bitte richten Sie Schadenmeldungen mit den entsprechenden Nachweisen unverzüglich an: Mondial Assistance International S.A. -Schadenabteilung- Ludmillastraße 26 81543 München Telefon 089 / 6 24 24 - 0 Fax 089 / 6 24 24 - 222 |