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Wann kann ein Familientarif abgeschlossen werden? |
| Familienprämien und Paarprämien sind gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt. |
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Für welche Länder ist der Europa-Tarif gültig? |
| Der Europa-Tarif gilt in allen europäischen Ländern sowie in den Mittelmeer-Anrainerstaaten (z.B. Ägypten, Tunesien, Marokko). Die östliche Grenze für den Europa-Tarif ist der Ural (Fluss und Gebirge). |
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Wer/Was ist eine Risikoperson? |
| Risikopersonen sind Personen (z.B. Angehörige, Lebensgefährte), die neben dem versicherten Kunden auch einen Versicherungsfall auslösen können. Wenn maximal 4 Personen gemeinsam reisen und versichert sind, besteht – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad – gegenseitiger Versicherungsschutz. |
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Was tun wenn man vor der Reise erkrankt |
| Wer vor Reiseantritt erkrankt, muss umgehend stornieren – denn alle höheren Kosten, die nach Eintritt der Krankheit vom Veranstalter verlangt werden, gehen zu Lasten des Kunden. Das Prinzip der „Hoffnung auf Heilung“ ist nicht mitversichert, d.h., nicht abwarten und hoffen, dass sich der Zustand bessert. |
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Bis wann vor der Reise kann man eine Reiserücktritt-Versicherung (Einzel oder im Paket) überhaupt abschließen? |
| Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen. |
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Was bezeichnet man alles als Reisegepäck und was ist davon versicherbar? |
| Zum versicherten Reisegepäck gehört das gesamte persönliche Reisegepäck, also aufgegebenes Gepäck, Handgepäck und alle am Körper getragenen Dinge. |
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Welche Einschränkungen gibt es im Versicherungsschutz? / Was muss ich beachten bei: |
a) Sportgeräten Motorgetriebene Fahrzeuge sind als Sportgerät nicht versichert. Auch Sportgeräte, die vor Ort ausgeliehen werden, sind nicht versichert.
b) Foto- und Filmgeräten Diese dürfen im Wert nicht mehr als bis zu 50% der abgeschlossenen Versicherungssumme betragen und müssen gesichert aufbewahrt werden.
c) Schmuck Schmuck wird mit maximal bis zu 50% der abgeschlossenen Versicherungssumme ersetzt. Der Schmuck ist nur bei der Aufbewahrung im Safe, sicher verwahrt im Handgepäck (nicht im aufgegebenen Gepäck) oder am Körper tragend, versichert.
d) Brillen und Kontaktlinsen Brillen und Kontaktlinsen werden bis zu € 250,- je Versicherungsfall ersetzt.
e) Laptops Laptops sowie alle EDV-Geräte samt Zubehört und Software sind nicht versichert
f) Handys Handys sind bis max. € 250,- je Schadenfall versichert |
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Krank im Ausland - wie lange besteht Reiseschutz? |
| Sie sollten beim Abschluss einer Reise-Krankenversicherung prüfen, ob die so genannte Nachhaftung gedeckt ist. Dies ist leider nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall, denn oft ist der versicherte Zeitraum zu kurz bemessen. Spezialversicherer wie zum Beispiel die ELVIA Reiseversicherungen erstatten die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit über das Ende der versicherten Reise hinaus. Dies gilt bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung. Bitte also unbedingt darauf achten, dass diese 45 Tage Nachhaftung in Ihrer Versicherung beinhaltet sind. Die ELVIA Reiseversicherungspakete beinhalten übrigens die Reise-Krankenversicherung immer inklusive des Kranken-Rücktransports und der Reise-Assistance. |
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Reiseschutz über Kreditkarte absichern? |
| In Hinsicht auf ihre Zahlungsmittelfunktion sind Kreditkarten auf Reisen in der Tat unverzichtbar. Der Reiseversicherungsschutz ist jedoch in den meisten Fällen nicht ausreichend. Denken Sie vor allem daran, jede Karte genau zu prüfen. Denn zumeist beinhalten Kreditkarten nur Ausschnittdeckungen, versichern zum Beispiel nur den Rücktransport, enthalten aber keine Reisekranken-Versicherung. Fast immer gilt der Schutz nur bei Einsatz der Karte. Zum Beispiel leistet die Unfallversicherung nur dann, wenn Sie auch mit der Karte bezahlt haben. Was aber tun Sie, wenn ein Taxi, das Sie ja meistens nur bar zahlen können, einen Unfall hat?
Und denken Sie auch daran zu prüfen, ob die Versicherung nur für den Karteninhaber gilt, oder ob auch Mitreisende oder Angehörige wie zum Beispiel Kinder geschützt sind. Die Bedingungen der Kartenanbieter können sich je nach Angebot von Reise zu Reise ändern.
Verzichten Sie also keinesfalls auf die professionelle Beratung in Ihrem Reisebüro. Dort wird man Ihnen den für Ihre Situation und Ihren Urlaub richtigen Reiseversicherungsschutz anbieten. |
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Welcher Impfschutz auf Ferienreisen? |
| Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit Reisen entstehen überwiegend durch eigenes Fehlverhalten – und das können Sie durch gezielte Information vor Urlaubsbeginn vermeiden. So kann beim Centrum für Reisemedizin in Düsseldorf unter der Telefonnummer 0190 / 883 883 gegen Gebühr (1,86 Euro/Min.) telefonischer Rat eingeholt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, unter 0211 / 90 42 90 ebenfalls gegen Gebühr einen so genannten Reise-Gesundheitsbrief anzufordern. Er wird individuell für Ihre Reise erstellt und gibt Ihnen zum Beispiel Auskunft über Impfvorschriften Ihres Reiselandes, die dortigen Hygieneverhältnisse und die sinnvolle Ausstattung der Reiseapotheke.
Bei Travelmed finden Sie Informationen, welche Ärzte und Apotheken an Ihrem Heimatort oder in Ihrer näheren Umgebung sich auf reisemedizinische Beratung spezialisiert haben. |
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Welcher Reiseschutz in letzter Minute? |
| Ja, das können Sie nicht nur, das sollten Sie auch tun. Selbstverständlich können alle wichtigen Reiseversicherungen – außer der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung – noch unmittelbar vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Idealerweise tun Sie dies dort, wo Sie Ihre Reise gebucht haben. Oder direkt am Flughafen – in einem Reisebüro, das auch ELVIA Reiseversicherungen anbietet und Sie auch kurz vor Reisebeginn noch entsprechend beraten kann. Besonders ratsam ist es, eine Reise-Krankenversicherung abzuschließen, die zum Beispiel bei der ELVIA Reiseversicherung immer auch einen Kranken-Rücktransport und die Reise-Assistance beinhaltet. Diese Versicherung erspart Ihnen im Ernstfall viele tausend Euro für einen eventuellen Rücktransport oder für Arzthonorare, die gesetzlich Versicherte meist direkt vor Ort bezahlen müssen und später nicht immer erstattet bekommen. Wenn Sie ein Reiseversicherungspaket abschließen, können Sie eigentlich unbesorgt ins Flugzeug steigen – wenn Sie beim Packen sonst nichts vergessen haben. |
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Hausrat- oder Reisegepäck-Versicherung? |
| Die Hausratversicherung ist keineswegs ein Ersatz für die Reisegepäckversicherung. Nur eine Reisegepäck-Versicherung bietet speziellen Schutz gegen typische Reiserisiken. Während Ihre Hausratversicherung ausschließlich Schäden ersetzt, die durch Raub oder Einbruchdiebstahl entstehen, sind über die Reisegepäck-Versicherung auch urlaubstypische Risiken wie z. B. der „einfache“ Diebstahl oder der so genannte „Trickdiebstahl“ versichert. Sollte Ihnen in einem der schönen Cafés Veronas unbemerkt die Handtasche gestohlen oder aus Ihrem Hotelzimmer mit einem Zweitschlüssel ein Koffer gestohlen werden, dann gilt dies für Ihre Reiseversicherung immer als Schadensfall – nicht aber für Ihre Hausratversicherung.
Darüber hinaus deckt die Reisegepäck-Versicherung auch den Diebstahl von Gepäck aus dem Auto (mit Ausnahme bestimmter Tageszeiten) - im Gegensatz zur Hausratversicherung.
Tipp: Rechnen Sie für die Ermittlung der nötigen Versicherungssumme realistisch den Wert des gesamten Gepäcks hoch; die Mitarbeiter der Reisebüros helfen Ihnen bei allen Fragen gerne mit entsprechender Beratung. |
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Kann man für Incoming-Reisen nach Deutschland eine Reise Krankenversicherung abschließen? |
| Ja. Voraussetzung: Es handelt sich um eine touristische Reise. Der ausländische Staatsbürger schließt die Versicherung vor Einreise in die BRD ab (maximal 2 Werktage nach Einreise). Die Incoming-Krankenversicherung kann für maximal 3 Monate abgeschlossen werden. Änderungen oder Erstattungen sind nur vor Reisebeginn möglich! Achtung: Versicherungsschutz besteht nur für während der Reise/nach Abschluss des Versicherungsvertrages akut auftretende Krankheiten, mit deren Behandlungsbedürftigkeit der Reisende nicht rechnen musste. |
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